Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitgliedschaft

Jeder Mitgliedswerber tritt der Schule der Kampfkünste durch Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages inklusive der vorliegenden AGB und der Schulordnung als außerordentliches Mitglied bei. Die Auswahl der Mitglieder und auch deren Ablehnung obliegen der Schule der Kampfkünste. Die Ablehnung einer Mitgliedschaft bedarf keiner Begründung.

 

Änderung des Mitgliedsbeitrages / der Einheiten /
Wechsel in eine andere Klasse/ Tarife Seitens der Akademie der Kampfkünste

Der für das einzelne Mitglied durch den Mitgliedsvertrag festgelegte, monatliche Mitgliedsbeitrag unterliegt der Indexerhöhung.

Die Schule der Kampfkünste behält sich Änderung des Stundenplans in Form der Anzahl und / oder Zeit der angebotenen Einheiten vor. Diese berechtigen das Mitglied nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.

Dem Leiter der Ausbildungsstätte bleibt es vorbehalten den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse (Wechsel von der Kinder- in die Jugendklasse bzw. Wechsel von der Jugend- in die Erwachsenenklasse) zu beurteilen.
Bei Erreichen der Voraussetzungen kann das Mitglied die Klasse wechseln, wobei sich die Gebühren nach dem jeweiligen Klassentarif richten.

Der Wechsel in die nächsthöhere Klasse erfolgt auf eigenen Wunsch und stellt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

Ebenso können sich die Tarife, sowie das Angebot im Allgemeinen für Intensivklassen, Kleingruppen, Lehrgänge, Privatunterricht und anderen vom Verband angebotene Dienstleistungen ändern und berechtigen das Mitglied nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.

 

Tarifwechsel

Ein Tarifwechsel ist nur monatsweise zu den aktuellen Tarifpreisen möglich und muss spätestens eine Woche vor Monatsende schriftlich bekannt gegeben werden.

Während der Kündigungsfrist ist ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif nicht möglich.

 

Trainingsfreie Zeit

Drei Wochen in den Sommermonaten und zwei Wochen zur Weihnachtszeit hat die Schule der Kampfkünste geschlossen. In dieser Zeit findet kein Training statt. Die genauen Termine werden in der Schule bekannt gegeben. An Feiertagen findet ebenfalls kein Training statt.

Im Fall von schulinternen Maßnahmen oder Fortbildung der Trainer behält sich die Schule der Kampfkünste vor, kurzfristig vorübergehend die Schule zu schließen.

Die trainingsfreie Zeit ist bereits im Monatsbeitrag berücksichtigt und kann daher weder in eine Gutschrift, noch in Geld umgewandelt werden. Die Mitgliedsbeiträge werden auch in der trainingsfreien Zeit fällig gestellt.

Die Kinder- & Jugendklasse findet semesterweise während der Schulzeit statt. Das Training entfällt an schulfreien Tagen.

 

Kündigung

Die Mitgliedschaft in der Schule der Kampfkünste & Selbstverteidigung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Mitglied verzichtet für die Dauer von den vereinbarten Monaten ab Vertragsschluss auf die ordentliche Kündigung.

Der Vertrag ist unter Setzung einer Kündigungsfrist von drei Monaten immer zum Monatsletzten kündbar.

Die Kündigung hat schriftlich ausschließlich per Brief zu erfolgen, und ist an den Schulleiter zu Richten.

 

Auflösung der Mitgliedschaft

Das Vertragsverhältnis kann Seitens der Schule der Kampfkünste jederzeit  aufgelöst werden. Insbesondere, wenn das Mitglied trotz Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, länger als ein Monat mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der bereits fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

Weiteres kann das Vertragsverhältnis aufgrund einer Verletzung der einzelnen Punkte der Akademieordnung durch das Mitglied oder eines unehrenhaften Verhaltens in- und außerhalb der Akademie jederzeit aufgelöst werden.

 

Haftungsausschluss

Die Teilnahme am Training in der Schule der Kampfkünste erfolgt auf eigenes Risiko. Beinhaltet sind alle für die Kampfkunst und den Kampfsport typischen Risiken. Der Haftungssauschluss erstreckt sich auf leicht fahrlässiges Handeln der Trainer, Assistenztrainer und Übungsleiter. Schäden, welche aufgrund selbstverschuldeter Verletzung oder allenfalls Verletzung durch Dritte auftreten, können weder gegen die Schule der Kampfkünste, noch gegen die Trainer, Assistenztrainer oder Übungsleiter geltend gemacht werden.

Der Verschleiß von Trainingsartikel, wie Stöcke, Pratzen etc. kann ebenso nicht als Schaden geltend gemacht werden. Jedes Mitglied haftet im Falle einer vorsätzlichen oder auch fahrlässigen Beschädigung der Schuleinrichtung persönlich. Das Mitglied hat für den entstandenen Schaden aufzukommen.

 

Vorbehalt

Alle in der Schule der Kampfkünste erlernten Techniken sind nur für den Notfall gedacht und ausschließlich in solch einem Fall anzuwenden.

 

Wechsel des Standortes

Sollte die Schule der Kampfkünste Ihren Standort wechseln ist das kein Kündigungsgrund.

 

Zustellung

Die Zustellung von Schriftstücken, sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form, erfolgt an die vom Mitglied angegebene Adresse. Im Falle einer Änderung der Zustelladresse, ist dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Zustellung an die zuletzt genannte Adresse als ordnungsgemäß.

 

Kundmachung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schule der Kampfkünste sowie die Verbandsinterne Akademieordnung wird an einer allgemeinen zugänglichen Stelle ersichtlich gemacht und sind für jeden einsehbar. Das Mitglied wird bei Vertragsunterzeichnung darauf hingewiesen, nimmt sie durch seine Unterschrift am Mitgliedsvertrag zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden.

 

Gutzeiten

Vorab ist festzuhalten, dass das Gewähren von Gutzeiten eine reine Serviceleistung der Schule der Kampfkünste darstellt und daher kein Rechtsanspruch auf den Erhalt der Gutschrift besteht. Des Weiteren besteht kein Anspruch sich die Gutzeiten in Geld ausbezahlen zu lassen. Gutzeiten entstehen durch das Fernbleiben vom Unterricht von mindestens einer ganzen Kalenderwoche. Die Abwesenheit an einzelnen Tagen lässt keine Gutzeiten entstehen. Gutzeiten müssen grundsätzlich im Vorhinein im durch Ausfüllen des aufliegenden Formblattes angemeldet werden. Nachträglich eingereichte Gutzeiten werden nicht gewertet. Nur im Krankheitsfall ist auch eine Anmeldung per E-Mail möglich, wobei diese am ersten Krankheitstag zu erfolgen hat. Nach Ende der Krankheit ist das Formblatt am ersten Trainingstag auszufüllen.

Während der Kündigungsfrist entstehen keine Gutzeiten.